Was ist das LSP?

Das Landesschüler*innenparlament setzt sich aus Delegierten aller Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein zusammen, von welche jede das Recht hat, einen Delegierten zu entsenden. Aktuell werden dadurch 182 Gemeinschaftsschulen und 94.900 Schüler*innen vertreten, welche alle das Recht haben, auf dem LSP mitzuwirken. 

Geleitet werden die LSPs durch die 12 Mitglieder*innen unseres Vorstandes, welche auf dem LSP zum Beginn des Schuljahres neu zur Wahl gestellt werden. Neben dieser Wahlphase finden auf unseren LSPs, welche mindestens zwei Mal in einem Schuljahr stattfinden, Workshops, Diskussionen zu aktuellen Themen und grundlegende Vernetzung statt. Der wichtigste Inhalt besteht jedoch aus der Möglichkeit, Anträge einzureichen. In diesen können Anliegen formuliert werden, die an Schulen bzw. im gesamten Bildungssystem umgesetzt werden sollen. Um über diese Anträge abstimmen zu können, hat jeder Delegierte ein Stimmrecht. 

Mehr erfahrt ihr zu dieser Thematik unter dem Punkt Antrag einreichen.